Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sofern im Exposé keine anderen Angaben getätigt werden, beträgt die Courtage bei Kauf 3,57 % inkl. Mwst. der Kaufpreissumme, bei Vermietung von Gewerberäumen und Pacht 2,38 Nettokaltmieten inkl. Mwst. . Ist ein Bauvorhaben projektiert, errechnet sich die Provision aus den Gesamtbaukosten. Die Courtage ist verdient, fällig und zahlbar bei notariellem Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss des Miet-/Pachtvertrages.
Sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt, entsteht unser Provisionsanspruch. Dies gilt auch, wenn ein anderes als das ursprünglich vorgesehene Geschäft zustande kommt, z.B. Erbbaurecht statt Kauf sowie Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.
Der Anspruch auf Provision besteht auch, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird dann angerechnet.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Bauträger, Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklercourtage von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies unverzüglich, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
Pflug Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
Mündliche Absprachen und Zusagen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Bestimmungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der Bestimmungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit unberührt.